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Verleihbedingungen für Motorroller
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Die Rückgabe nach Ende der Verleihdauer muss spätestens bis 18:00 erfolgen (Zuschlag € 10,00 pro überschrittener Stunde!
Die Kaution in Höhe von € 250,- ist ohne Ausnahme auf jeden Fall im vorhinein zu entrichten und wird nach schadfreier Rückgabe des Motorfahrrades zurückbezahlt, bzw. abgezogen. Diese kann bar oder mittels nachstehenden Kreditkartenbelegs hinterlegt werden. |
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I. Mietbedingungen:
- Für die gemieteten Gegenstände ist - auch aus Sicherheitsgründen - nur der bestimmungsgemäße Gebrauch zulässig. Alle Schutzvorrichtungen und Schutzvorschriften sind einzuhalten.
- Der Mieter erklärt hiermit mit seiner Unterschrift, dass er über eine Lenker-
berechtigung für dieses Fahrzeug verfügt -das heißt, von 15 bis 24 Jahren ist ein Mopedausweis erforderlich oder der Führerschein der Klasse B bzw. A
- Am Fahrzeug darf keinesfalls manipuliert bzw. Veränderungen jeglicher Art durchgeführt werden.
- Alle Mietgeräte sind bei Mietbeginn in einwandfreiem, betriebsicherem Zustand. Der Mieter muss bei Übernahme des Mietgegenstandes die Vollständigkeit der Gegenstände und des Zubehörs prüfen. Der Vermieter ist auf Wunsch bei der Prüfung behilflich. Bei Verlust des Mietgegenstandes oder von Zubehör, oder wenn Zubehör vom Mieter unbrauchbar gemacht wurde, werden die betreffenden Teile zum Listenpreis berechnet, es sei denn, die Beschädigung beruht auf normalen Verschleiß.
- Das Fahrzeug wurde voll getankt vom Mieter übernommen, und ist ebenso voll getankt wieder dem Vermieter zurück zu geben, ansonsten ist eine Gebühr in Höhe von € 10,00 an die Fa. Josef Kupfner GmbH prompt zu entrichten.
- Sollte der Leih-Helm nicht mehr retour erstattet werden, so ist vom Mieter eine Gebühr in Höhe von € 130,00 prompt zu entrichten, bzw. wird diese von der Kaution abgezogen.
- Der Mieter haftet für alle Beschädigungen des Mietgegenstandes, die durch Vorsatz, Fahrlässigkeit, nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder andere von ihm zu vertreten Umständen (z.B. Gebrauch durch unbefugte) auftreten.
- Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass das Fahrzeug Haftpflicht Versichert für Gewerbsmäßige Vermietung ohne Beistellung eines Lenkers, Prämienpflichtig.
Pauschalversicherungssummer für Personen- und Sachschäden € 10.000.000,00
Darin jedenfalls enthalten Versicherungssumme für Sachschäden € 1.000.000,00
Darin enthalten Versicherungssumme für reine Vermögensschäden € 60.000,00
Rechtschutz-Versicherung € 7.000,00
- Bei Beschädigung des Fahrzeuges (Fremd- oder Eigenverschulden) ist unabhängig von der Art des Umfangs der Beschädigung unverzüglich bei der Polizei bzw. Gendarmerie Anzeige zu erstatten.
Dies gilt auch dann, wenn das Fahrzeug, Teile des Fahrzeuges oder Fahrzeugpapiere durch Diebstahl entwendet wurden. Zudem verpflichtet sich der Mieter bei Beschädigung bzw. Diebstahl unverzüglich die Fa. Josef Kupfner GmbH hievon in Kenntnis zu setzen. Der Mieter ist in Kenntnis hierüber, dass eine Verletzung dieser Verpflichtung eine Obliegenheitsverletzung gegenüber der Versicherung begründet und damit zu deren Leistungsfreiheit führen kann. Wird die Versicherung auf Grund der unterlassenen Anzeige bzw. Meldung - sei es gänzlich, sei es teilweise - leistungsfrei, so haftet in diesem Umfang der Mieter.
- Der Mieter bestätigt, körperlich und geistig in der Lage zu sein, das von ihm gemietete Fahrzeug zu lenken.
- Der Mieter versichert weiters, die Straßenverkehrsordnung zu kennen und sich ausnahmslos an diese zu halten. Allfällige Verkehrsvergehen während der Dauer der Fahrzeugmiete gehen ausschließlich zu Lasten des Mieters.
- Der Mieter verpflichtet sich, das angemietete Fahrzeug ordentlich gegen Diebstahl zu schützen.
Das Fahrzeug ist daher beim Verlassen mittels Lenkradschloss zu versperren, und der Schlüssel ist immer abzuziehen.
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II. Das vermietete Fahrzeug wird zur ausschließlichen Nutzung durch den Mieter überlassen.
- Dem Mieter ist es ausdrücklich untersagt, das Fahrzeug - sei es entgeltlich, sei es unentgeltlich - an Dritte zu überlassen. Es ist dem Mieter zudem ausdrücklich untersagt, mit dem Fahrzeug an motorsportlichen Veranstaltungen teilzunehmen; das Fahrzeug dient ausschließlich der Nutzung im Straßenverkehr.
- Der Mieter ist in Kenntnis darüber, dass bei Nichtbeachtung dieser Punkte der Versicherungsschutz entfällt, sodass der Mieter für allfällige Fahrzeugschäden bzw. Schäden an Dritten jedenfalls persönlich haftet.
- Der Mieter verpflichtet sich weiters, im Fall eines Fahrzeugdefektes unverzüglich die Fa. Josef Kupfner GmbH zu verständigen. Schadenersatz-
ansprüche des Fahrzeugmieters gegen die die Fa. Josef Kupfner GmbH sind ausgeschlossen, es sei denn, sie sind auf ein vorsätzliches oder grob sorgfalts-
widriges Fehlverhalten der Josef Kupfner GmbH zurückzuführen; dies gilt insbesondere für allfällige aus Fahrzeugdefekten resultierenden Schadenersatz-
ansprüche.
- Der Mieter bestätigt, Fahrzeug, Fahrzeugpapiere und Schlüssel erhalten zu haben. Er verpflichtet sich, das Fahrzeug pünktlich, wie oben vereinbart, an die die Fa. Josef Kupfner GmbH, 6281 Gerlos 209, zu retournieren. Dies gilt auch dann, wenn das Fahrzeug - aus welchen Gründen auch immer - nicht fahrbereit sein sollte. Der Mieter verpflichtet sich daher, das Fahrzeug auch dies falls auf eigene Kosten pünktlich an den Vermieter zu retournieren.
Eine wesentliche Überschreitung des oben festgesetzten Rückgabezeit-
punktes führt zu einer Strafanzeige wegen Veruntreuung (§133 StGB) seitens der Fa. Josef Kupfner GmbH!
- Sollte der vereinbarte Rückgabetermin nicht pünktlich eingehalten werden, so ist auch nach tel. Rücksprache mit der Fa. Josef Kupfner GmbH eine Mietgebühr in Höhe von € 10,00 pro weiterer Stunde prompt zu bezahlen.
- Die Kaution wird dem Mieter unter Verrechnung etwaiger Ansprüche des Vermieters bei Rückgabe des Mietgegenstandes erstattet. Die Höhe der Kaution wird vom Vermieter festgesetzt. Die Höhe der Forderungen des Vermieters wird durch die Kaution nicht begrenzt.
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